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Jetzt Pflicht: der eArztbrief

 

Arztpraxen oder Kliniken tauschen regelmäßig Untersuchungs- und Behandlungsberichte untereinander aus. Dies geschah in der Vergangenheit in Form von Arztbriefen auf Papier, die den Patientinnen oder Patienten mitgegeben beziehungsweise per Post verschickt wurden. Zuletzt haben manche Praxen und Kliniken diese Dokumente auch schon digital übermittelt: in Form eines eArztbriefes. Der wird nun langsam zum Standard. Ab dem 01. Juli 2024 müssen alle Arztpraxen und Kliniken dafür zumindest empfangsbereit sein.

 

Empfang von eArztbriefen oder Kürzung der TI-Pauschale

Für die Digitalisierung in der Cloud oder vor Ort wurde im deutschen Gesundheitswesen eine eigene Datenautobahn gebaut – die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Sie soll eine schnelle, sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern ermöglichen. Um diese Infrastruktur zu finanzieren, erhalten Arztpraxen seit Mitte 2023 die TI-Pauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der Ärzte oder Ärztinnen in der Praxis richtet. Um das System weiter auszubauen und zu etablieren, wurde nun im Sommer 2024 der eArztbrief eingeführt. Arztbriefe sollen nun nicht mehr in Papierform, sondern digital verteilt werden. Versand oder Empfang werden sogar noch einmal zusätzlich vergütet. Wer jedoch entgegen aller Möglichkeiten des Praxissoftwareanbieters ab 01. Juli 2024 nicht einmal eArztbriefe empfangen will, muss mit Kürzungen der TI-Pauschale rechnen.

 

eArztbriefe mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Inhaltlich gleicht der eArztbrief dem gewöhnlichen Brief mit Diagnose, Medikation und eventuell Bilddateien. Nach der Erstellung wird er ähnlich einer E-Mail versendet. Teilnehmende Praxen erhalten dazu eine besondere Kennung, die KIM-Adresse. Für den Versand ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)verpflichtend. Diese digitale Unterschrift erfüllt höchste Standards bei Sicherheit und Manipulationsschutz. Ärzte und Ärztinnen können sie wie eine zentralisierte Signatur nutzen. Der Vorteil: Es lassen sich pro Tag mit nur einer Autorisierung bis zu 250 Arztbriefe sicher elektronisch unterschreiben. Von der Möglichkeit dieser Batch-Signierung kann jedes Unternehmen bei E-Signaturen profitieren. Wenn Mitarbeitende eine große Anzahl an Dokumenten mit nur einem Arbeitsschritt alle parallel unterschreiben können, steigert das die Effizienz in vielen Prozessen. Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen Möglichkeiten mit den Unterschriftenlösungen unseres Partners Validated ID.

 

Nicht nur im Gesundheitswesen: Die Digitalisierung schreitet voran

Elektronische Signaturen sind nur ein Baustein, der die Digitalisierung in vielen Bereichen weiterbringt. Durch sie können zahlreiche Prozesse abgekürzt, vereinfacht und papierlos ausgeführt werden. Hier zeigt sich, dass Digitalisierung ebenso Nachhaltigkeit schafft. Die Akzeptanz elektronischer Unterschriften nimmt laufend zu, je mehr Menschen ihre Vorteile kennenlernen. eArztbriefe tragen zu dieser Verbreitung bei. Die als PDF-Dateien übermittelten Briefe lassen sich später ganz einfach in der Praxissoftware oder einem DMS verwalten. Auch für Patientinnen und Patienten vereinfacht sich die Weitergabe. Selbst ohne elektronische Patientenakte können sie die Briefe etwa auf ihrem Smartphone speichern und bei Bedarf jederzeit an Ärztinnen und Ärzte übermitteln.

Besitzen Sie eine Praxis und nehmen noch nicht am TI-System teil, erhalten Sie alles Notwendige vom Anbieter Ihrer Praxissoftware. Das Kartenlesegerät zur Anmeldung im System wird von den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.