Elektronische Unterschriften oder Identifizierungen wie die künftige Europäische Identitätskarte und Vertrauensdienste für digitale Transaktionen benötigen für Entwicklung und Nutzung einen universellen Rahmen. Dieser gewährleistet europaweit einheitliche Standards für einzelne Anwendungen sowie Sicherheit vor Missbrauch und für eine zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung oder bei Unternehmen und der öffentlichen Hand. Diesen Rahmen soll die eIDAS-Verordnung geben. Seit 2023 gilt sie in der überarbeiteten Fassung eIDAS 2.0.
Was ist eIDAS 2.0?
Die Abkürzung eIDAS steht für electronic Identification, Authentication and Trust Services. 2014 ersetzte eine erste Verordnung die bisher gültige EG-Richtlinie 1999/93/EG für digitale Signaturen und erweiterte den gesetzlichen Rahmen für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste. Diese Version 1.0 trat 2016 in Kraft, aber schon bald entstanden Pläne für eine Überarbeitung. Dabei sollten
- Schwächen der ersten Verordnung behoben,
- neue Dienste wie das elektronische Einschreiben oder weiterentwickelte Authentifizierungszertifikate geregelt und
- die Einführung der eID Wallet, einem elektronischen Identitätsnachweis für ganz Europa, vorbereitet werden.
Während mit dieser Wallet oder Europäischen Identitätskarte, die neben Personalausweisdaten einmal Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein, Diplome und einige mehr speichern soll, eine große Innovation auf die EU-Bürger zukommt, ändert eIDAS 2.0 für elektronische Signaturen nur wenige Details.
eIDAS 2.0 und digitale Unterschriften
Die drei Grundtypen digitaler Unterschriften
- einfache Signatur,
- fortgeschrittene Signatur und
- qualifizierte elektronische Signatur (gesichert durch öffentliche und private Schlüssel oder als biometrische Signatur
sind bereits seit Langem für maximale Anwendungssicherheit und Rechtskraft umfangreich reguliert. Die beiden eIDAS-Verordnungen griffen hier vor allem technische Weiterentwicklungen auf – etwa die Nutzung der Cloud für qualifizierte elektronische Signaturen anstelle der früheren Notwendigkeit der Erzeugung mit Smartcard und PIN. Der Einbezug solcher und anderer neuer Technologien unterstützte wesentlich die steigende Verbreitung elektronischer Unterschriften in den letzten Jahren – bei gleichbleibender Sicherheit.
Anbieter für Signaturlösungen wie unser docu-fix-Partner Validated ID agieren dabei nicht nur als Unternehmen. Sie müssen neben der eIDAS-Verordnung weitere umfangreiche Voraussetzungen, Normen und Zertifizierungen erfüllen, um als qualifizierter Vertrauensdienstleister für elektronische Signaturen anerkannt zu werden. Nur dann dürfen sie diese überhaupt anbieten.
Ihre Anwendungsmöglichkeiten für digitale Unterschriften sind dabei enorm. Validated ID hat angepasste Lösungen für eine ganze Reihe von Branchen entwickelt. Diese integrieren sich nahtlos in über 150 Softwarelösungen, mit denen Ihr Unternehmen ohnehin schon arbeitet und erleichtern Ihnen den Einstieg. Verträge, die meisten Kündigungen, Empfangsbestätigungen oder Vollmachten und vieles mehr: Sie können eine Vielzahl von Unterschriftprozessen jetzt ganz leicht digitalisieren und den verbundenen Workflow effizient abkürzen. Nur in wenigen Fällen akzeptieren Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und andere Gesetze keine elektronische Unterschrift – zum Beispiel bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Beglaubigungen und Beurkundungen oder Bürgschaftsverhältnissen.
Ansonsten können Sie direkt von digitalen Signaturen profitieren:
- mit schnelleren Vertragsabschlüssen
- Kostenvorteilen durch schnellere Prozesse
- höhere Kundenzufriedenheit und
- mehr Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen