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Elektronische Signaturen und fünf Irrtümer zur Unterschrift der Zukunft

 

Sie können im Internet Einkäufe oder verschiedene Verträge wie bei einem neuen Mobilfunkanbieter ganz einfach mit ein paar Mausklicks rechtsgültig abschließen. Selbst im Finanzbereich – für ein neues Girokonto oder einen Kredit – ist das relativ einfach möglich. Ihr Vertragspartner muss hier bei Neukundinnen oder Neukunden unter Umständen Ihre Identität prüfen, aber ansonsten gilt weitgehende Formfreiheit. Zur Rechtssicherheit wünschen sich viele Anbieter trotzdem immer noch eine Unterschrift unter den Verträgen. In Zeiten der Digitalisierung und zur einfachen Abwicklung boomen dabei elektronische Signaturen – auch nach der Coronazeit mit ihrem möglichst geringem persönlichem Kontakt. Diese neue Form der Unterschrift verbreitet sich auch jetzt immer mehr, aber viele kennen sie auch noch nicht oder nur teilweise und verbinden mit den elektronischen Signaturen Risiken und Irrtümer. Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen oder Irrtümer.

 

#1 Digitale Unterschriften und elektronische Signaturen sind das Gleiche

Beide Begriffe oder auch die Beschreibung als digitale Signatur werden oft synonym verwendet. Es gibt jedoch einen großen Unterschied. Elektronisch unterschreiben funktioniert ganz einfach: mit dem Finger oder einem digitalen Stift. Es gibt kaum einen Unterschied, ob sie eine rechtliche Erklärung mit ein paar Mausklicks oder in dieser Form abgeben. Dagegen fließen in eine elektronische Signatur noch mehr Faktoren ein – zum Beispiel die Identifikation Ihrer Unterschrift als einzigartig durch bestimmte Eingabemedien oder besondere kryptografische Verfahren für die Sicherheit Ihrer Unterschrift.

 

#2 Elektronischen Signaturen fehlt die Rechtsgültigkeit

Digitale Dokumente mit elektronischen Signaturen stehen seit Jahren in gleichem rechtlichem Rang wie ihr Pendant auf Papier. Um diesen zu gewährleisten, gibt es in Deutschland und auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen. Gute Anbieter von elektronischen Signaturlösungen nehmen Ihnen die ganze Sorge um die Rechtssicherheit elektronischer Unterschriften ab.

 

#3 Eine elektronische Signatur hat nicht die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine händische Unterschrift

Dieses Vorurteil oder diesen Irrtum haben wir hier bereits ausgeräumt. Verschiedene Technologien machen elektronische Signaturen außerdem längst genauso einzigartig identifizierbar wie eine Unterschrift von Hand – anhand biometrischer Sicherheitsmerkmale ähnlich sicher wie ein Fingerabdruck, eine Gesichtsidentifizierung oder ein Iris-Scan.

#4 Elektronische Signaturen ersetzen vielfach die persönliche Identifizierung

Eine elektronische Signatur kann genauso eine persönliche Authentifizierung erbringen wie die Kontrolle eines Ausweisdokuments. So kann sie in qualifizierter Form von Anbietern wie Validated ID solche umfangreichen und für die Anbieter kostenintensiven Prozesse zur eindeutigen Identifizierung einer Person gut und günstig ersetzen.

#5 Durch elektronische Signaturen wird menschliche Mitarbeit überflüssig

Sichere, elektronische Unterschriften helfen bei der Abwicklung von vielen Vertragsprozessen. Sie können diese Prozesse in Teilen automatisieren, schaffen aber am Ende nicht den Faktor Mensch ab. Sie erleichtern den Menschen, die diese Prozesse bearbeiten, einiges, sparen ihnen Zeit und geben Freiraum für andere Aufgaben – zum Beispiel für eine nähere, persönliche Beratung im Rahmen eines Vertragsabschlusses mit elektronischer Signatur.

Solche individuelle Beratung oder Kundenkontakt sind genauso ein Wettbewerbsfaktor wie eine einfache Vertragsabwicklung. Mit elektronischen Signaturen oder anderen digitalen Lösungen gewinnen Sie diesen Faktor und bieten Ihren Kundinnen und Kunden ein besseres Customer-Erlebnis von Anfang bis Ende. Lassen Sie sich dazu gleich unverbindlich beraten.